FAQs für Studierende

Allgemeines zum Studium

Die Organisation von Studium und Prüfungen beruht auf dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). ECTS-Punkte dienen als System zur Gliederung, Berechnung und Bescheinigung des Studienaufwandes. Sie sind ein quantitatives Maß für die Arbeitsbelastung der Studierenden. Das Studiensemester ist mit 30 ECTS-Punkten veranschlagt. Ein ECTS-Punkt entspricht einer Arbeitszeit von ca. 30 Stunden.

Wie in jedem Studium üblich, werden auch im Studiengang Materialwissenschaft und Werkstofftechnik über die Studienleistungen Nachweise verlangt. Diese werden im Rahmen von Klausuren, Kolloquien, Referaten oder Hausarbeiten erworben. Um den Studierenden einen zügigen Verlauf des Studiums zu ermöglichen, werden die Prüfungsleistungen in Form von „studienbegleitenden Prüfungen“ erbracht, d.h. die Prüfungen finden in der Regel in dem auf das jeweilige Fachsemester folgenden Zeitraum in der vorlesungsfreien Zeit statt.
Die Prüfungen werden nach dem Leistungspunktesystem erbracht, das seinerseits auf dem ECTS beruht (siehe oben). Die genauen Regelungen sind in der Fachprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Materialwissenschaft und Werkstofftechnik der Technischen Fakultät an der Universität Erlangen-Nürnberg (FPO MWT) nachzulesen.

SWS sind Semesterwochenstunden, also Veranstaltungsstunden je Woche während der Vorlesungszeit eines Semesters. In der Regel entspricht eine SWS 45 Minuten.

Hochschulsemester beziehen sich auf die Anzahl an Semestern, die jemand insgesamt an deutschen Hochschulen eingeschrieben ist bzw. war.

Fachsemester beziehen sich auf die Anzahl an Semestern, die jemand in einem bestimmten Fach eingeschrieben ist / oder war.

Daher kann es vorkommen, dass die Anzahl der Hochschulsemester nicht mit denen der Fachsemester übereinstimmt.

Die Regelstudienzeit bezieht sich auf den Zeitraum, in dem die studienrelevanten Prüfungen abzulegen sind.

Im einzelnen sind das:

  • für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) das zweite Semester
  • für die Bachelorprüfungen das sechste Semester
  • für die Masterpüfung das vierte Semester

Die Regelstudienzeit darf

  • in der GOP um ein Semester
  • in der Bachelorpüfung um zwei Semester
  • in der Masterprüfung um ein Semester

überschritten werden.

Das heißt, dass man z.B. die Bachelor-Prüfung bis spätestens Ende des achten Fachsemesters abgelegt haben sollte.

Sehr gut: 1.0, 1.3

Gut: 1.7, 2.0, 2.3

Befriedigend: 2.7, 3.0, 3.3

Ausreichend: 3.7, 4.0

Für nicht bestandene Prüfungen werden die Noten 4.3, 4.7 und 5.0 vergeben.

Das kommt auf die jeweilige Lehveranstaltung an. Alle Details können Sie in diesem Merkblatt nachlesen.

 

Studienorganisation und Ablauf

Am einfachsten ist die Stundenplanerstellung über campo.

Im Bachelor MWT sind die Lehrveranstaltungen bereits festgelegt, sodass keine Planung notwendig ist. Die fertigen Stundenpläne können auch jedes Semester hier heruntergeladen werden.

Im Master MWT hingegen stellt sich jeder Student auf Grundlage seiner Kernfächer sowie der Wahlfächer einen persönlichen Stundenplan zusammen.

Bis zum Ende des zweiten Semesters ist eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) abzulegen. Die GOP im Umfang von 30 ECTS-Punkten umfasst folgende Prüfungen, die im Rahmen der vorgegebenen Prüfungsfristen nur einmal wiederholt werden können:

  • Werkstoffe und ihre Struktur I – Metallische Materialien (B1)
  • Werkstoffe und ihre Struktur II – Nichtorganische und Organische Materialien (B2)
  • Werkstofftechnologie I – Materialkreisläufe (B9)
  • Mathematik 1 (B17)

Exkursionen werden in regelmäßigen Abständen von den Lehrstühlen sowie von studentischen Vereinigungen und anderen Organisationen angeboten, z.B. der VDI, dem Alumni Netzwerk oder ETG Kurzschluss. Informationen zu den jeweiligen Exkursionen hängen an den Schwarzen Brettern im Department und im Hörsaalgebäude aus. Alternativ können Sie sich auch direkt an die Organisation wenden, um die Termine für geplante Exkursionen zu erfragen.

Im Bachelorstudiengang MWT kann im Modul Horizonterweiterung ein Industriepraktikum eingebracht werden, welches in Teilabschnitte aufteilt werden kann. Es kann vor Aufnahme des Studiums, in der vorlesungsfreien Zeit oder auch in einem (zusätzlichen) Semester absolviert werden – der Zeitpunkt ist also nicht auf das sechste Fachsemester beschränkt.

Das Praktikum kann in einem Industrieunternehmen oder Forschungseinrichtungen abgeleistet werden.

Im Studien Studien Center liegt eine Liste mit Betrieben bereit, in denen ein Praktikum möglich ist. Diese Liste ist nicht vollständig, sondern soll als Hilfestellung verstanden werden.

Für alle Fragen rund um das Studium MWT steht Ihnen jederzeit das Team des Studien Service Centers zur Verfügung.

Ja, das ist möglich bei einem der folgenden Gründe:

  • Freiwilliges Praktikum
  • Krankheit (ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie das gesamte Semester studierunfähig sind)
  • Schwangerschaft (ein Semester)/Erziehungsurlaub
  • Pflege eines nahen Angehörigen
  • sonstige Gründe (ausführlich angeben); nicht anerkannt werden finanzielle und wirtschaftliche Gesichtspunkte oder die Anfertigung einer Abschlussarbeit

Während der Beurlaubung dürfen keine Prüfungen abgelegt werden. Wiederholungsprüfungen sind hiervon ausgenommen.

Der Antrag auf Beurlaubung vom Studium muss vor Vorlesungsbeginn des betreffenden Semesters in der Studierendenverwaltung eingereicht werden. Auf der verlinkten Seite finden Sie den Antrag sowie die Richtlinien zur Beurlaubung.

 

Prüfungen

Ja, um an Prüfungen teilnehmen zu können, ist eine Anmeldung zur Prüfung erforderlich. Bitte unbedingt die Anmeldezeiträume beachten!

Haben Sie sich zu einer Prüfung angemeldet, so können Sie die Anmeldung ohne Angabe einer Begründung über campo widerrufen. Der Rücktritt muss spätestens 3 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem Prüfungstag erfolgen.

Bitte beachten Sie:
bei Wiederholungsprüfungen ist eine Abmeldung nicht möglich!

Sollten Sie nicht in der Lage sein, an einer Prüfung teilzunehmen, so ist Folgendes zu tun:

  • Sie benötigen ein Attest (Achtung: eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend), aus dem hervorgeht, dass Sie am Tage der Prüfung erkrankt waren. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Attest Angaben über die Krankheitssymptome (z.B. Fieber, Erbrechen, Schwindel, etc.) oder die Diagnose enthält sowie den Arztstempel und die Unterschrift des Arztes aufweist. Der Arzt kann im Attest die Prüfungsunfähigkeit einbeziehen. Die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit erfolgt aber durch den Prüfungsausschuss.
  • Außerdem ist eine Krankmeldung abzugeben. Dies kann entweder formlos (ein kurzes Schreiben, aus dem hervorgeht, wann Sie an welcher Prüfung nicht teilnehmen konnten – bitte Ihre Anschrift, Matrikelnummer und Unterschrift nicht vergessen) oder mit diesem Formular geschehen.
  • Attest und Krankmeldung sind unverzüglich  im Prüfungsamt abzugeben.
  • Ausführlichere Informationen für den Fall einer Erkrankung finden Sie auf Ihrer Prüfungsanmeldebestätigung. Für den Fall einer anderweitigen Verhinderung (z.B. Verkehrsunfall) wird statt eines Attestes ein anderweitiger Nachweis benötigt (z.B. Kopie des polizeilichen Unfallberichts).

Achtung:

  • Können Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, so werden Sie automatisch für die versäumte Prüfung im nächsten Prüfungstermin angemeldet.
  • Versäumen Sie unentschuldigt die Erstablegung einer Prüfung, so wird dies mit der Note 5,0 (nicht bestanden) gewertet.
  • Mit Ausnahme der Grundlagen- und Orientierungsprüfung kann jede nicht bestandene Modulprüfung zweimal wiederholt werden.
  • Die Prüfungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung können nur einmal wiederholt werden.
  • Versäumen Sie unentschuldigt die Ablegung der Wiederholungsprüfung , so wird diese als endgültig nicht bestanden gewertet. Folge: Sie haben das Studium endgültig nicht bestanden.

Sie können die Ergebnisse Ihrer Prüfungs- und Studienleistungen jederzeit auf „campo“ abrufen.

Sollten Sie Ihren Studiengang gewechselt haben bzw. einen Wechsel beabsichtigen, können unter Umständen von Ihnen bereits erbrachte Leistungen (Studienleistungen und/oder Prüfungen) in Ihrem neuen Studiengang angerechnet, d.h. berücksichtigt werden.

Dazu füllen Sie den Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen aus und reichen ihn zusammen mit Ihrer Leistungsübersicht im Studien Service Center ein.

Zur Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen werden Sie automatisch angemeldet. Diese findet immer im nächsten Prüfungstermin statt.

Wichtig:
Das unentschuldigte Fernbleiben von der ersten Wiederholungsprüfung führt dazu, dass diese Prüfung als endgültig nicht bestanden gilt und Sie somit Ihr Studium endgültig nicht bestanden haben.

Wenn auch die letzte Wiederholung einer Modulprüfung nicht bestanden wurde, ist ein Modul „endgültig nicht bestanden“. Es gibt dann keine Chance mehr, es zu erwerben. Das Studium ist damit beendet.

 

Auslandsaufenthalt

Ja, der ist möglich und auch sehr empfehlenswert. Im Bachelor ist ein Semester im Ausland nur mit Einschränkungen machbar. Am ehsten eignet sich dafür noch die Zeit vor oder nach der Bachrloarbeit. Auch das Industriepraktikum kann im Ausland absolviert werden.

Im Master ist das dritte Fachsemester als mögliches Auslandssemester eingeplant. Hier ist die Durchführung relativ einfach möglich.

Beachten Sie bei der Planung eines Auslandssemesters, dass Sie mindestens ein Jahr Vorlauf benötigen. Detaillierte Informationen zu Vorgehensweise, Austauschplätzen, Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen usw. finden Sie hier.

Zudem sollten Sie Ihre Pläne mit Frau Michler aus dem Studien Service Center besprechen.

Ja – wobei es natürlich auf die jeweilige Leistung ankommt. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre im Ausland erbrachte Leistung auf Ihr Studium zuhause angerechnet werden kann, erstellen Sie im Voraus ein sogenanntes „Learning Agreement“. Mehr Informationen dazu erhalten Sie von Frau Michler im Studien Service Center.

 

Bachelor- und Masterarbeit

An allen Lehrstühlen des Departments Werkstoffwissenschaften. Alternativ kann die Arbeit auch an dem Lehrstuhl eines anderen Departments geschrieben werden, sofern der Betreuer aktiv in die Lehre des Studiengangs eingebunden ist. (Vgl. APO §27 Abs 2)

Im Bachelor müssen bei Anmeldung der Bachelorarbeit die bestandene GOP sowie 110 ECTS (in abgeschlossenen Modulen!) nachgewiesen werden. Spätestens zu Semesterbeginn des sechsten Semesters sollten Sie sich um ein Thema kümmern.