Industriepraktikum (B18)
Richtlinien zum Modul B18 Materialwissenschaft und Werkstofftechnik – Industriepraktikum (3 Monate)
Arbeitsplan
Der im Folgenden aufgeführte Ausbildungsplan ist als Empfehlung zu verstehen. Abweichungen hiervon sind möglich, sofern der angegebene Umfang und der Charakter der Ausbildung nicht wesentlich verändert wird. Bei außergewöhnlichen Ausbildungszielen ist es zweckmäßig, die Studienberater vorher zu befragen.
Zwar ist das Industriepraktikum laut Studienplan im sechsten Semester verortet, muss deshalb aber nicht zwingend im sechsten Semester abgeleistet werden. Stattdessen kann es studienbegleitend an einem beliebigen Zeitpunkt im bzw. auch schon vor dem Studium absolviert werden.
Teil 1: Handwerkliche Verfahren (z.B. Bohren, Drehen, Fräsen)
– mindestens 20 aufeinanderfolgende Arbeitstage
Teil 2: Technische Verfahren (z.B. metallverarbeitende Verfahren (Gießen, Umformen), glastechnische oder keramische Produktionsverfahren, Kunststoffverarbeitung, Produktionsverfahren in der elektrotechnischen Industrie o. dgl.)
– mindestens 20 aufeinanderfolgende Arbeitstage
Teil 3: Werkstoffprüfung, Entwicklungslabor
– mindestens 20 aufeinanderfolgende Arbeitstage
Eine abgeschlossene Lehre oder andere praktische Tätigkeiten können anstelle des Industriepraktikums anerkannt werden, soweit sie die in diesen Bestimmungen geforderten Ausbildungsziele umfassen.
Den Studenten wird empfohlen, Teile des Industriepraktikums schon vor Studienbeginn zu absolvieren; dies empfiehlt sich besonders für Teil 1. Es ist dem Praktikanten überlassen, an welchem Werkstoff (Metall, Glas, Kunststoff etc.) die Kenntnisse für den 2. und 3. Teil erworben werden. Die Teile 2 und 3 können ggf. als Werkstudent(in) abgeleistet werden, jedoch nur fachbezogen und bei Vorlage entsprechender Nachweise.
Auswahl der Betriebe
Bei der Suche nach geeigneten Betrieben sind die Studienberater der Lehrstühle behilflich.
Zielsetzung der Ausbildung ist es grundsätzlich die Arbeitsweise von Industrieunternehmen kennen zu lernen. Mögliche Unternehmen können z.B. aus Bereichen der Automobilindustrie, Medizintechnik, Energieerzeugung, chemischen Industrie, Nanotechnologie oder anderen hoch technisierten Bereichen stammen. Praktika oder HiWi-Tätigkeiten an den folgenden Forschungseinrichtungen werden nicht als Industriepraktikum anerkannt: Universitäten im In- und Ausland, ZAE, Fraunhofer-, Max Planck-, Helmholtz- und Leibnitz- Institute.
Praktikumsbericht
Zum Nachweis der praktischen Tätigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Praktikumsbericht in Form eines Portfolios (ca. 20 bis 24 Seiten). Für alle Teile des Praktikums ist eine Darstellung und Erläuterung der Tätigkeit im Umfang von etwa 2 Seiten pro Woche zu erstellen.
- Jeweils Firmenzeugnisse oder –bestätigungen.
Formalia
- Umfang: pro Woche ca 2 Seiten (in der Summe 20-24 Seiten); Seitenzählung beginnt mit der Einleitung und endet mit dem Literaturverzeichnis
- Attraktiv gestaltetes Deckblatt
mit folgenden Informationen: Thema, Verfasser(in); Uni, Betreuer, Firmen; Studiengang; Zeitraum; Mailadresse; Matrikelnummer; Jahr - Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben
- Textteil mit sinnvoller Gliederung (Unterpunkte!)
- Einleitung: Erklärung der Motivation bezüglich der Themenwahl, Firmenwahl und kurze Darstellung des Vorhabens und der Firma
- Hauptteil: mit untergliederten Zwischenüberschriften, keine Stichpunkte (nur beim ersten Teil erlaubt!); Fließtext – es soll nicht jeder Tag einzeln beschrieben werden!
- Schlussteil: mit kritischer Reflexion und Evaluation der Ergebnisse
- Literaturverzeichnis/Bibliografie: auf richtige Zitierweise achten!
- Anhang(bei Bedarf) bestehend aus Grafik; Tabellen; Dokumentationen
- Schriftart: Times New Roman 12pt; Arial 11pt oder Verdana 11pt
- Schriftschnitt: Standard
Abgabe der Arbeit
- Alle Teile des Industriepraktikums werden zusammen und wahlweise in Papierform oder digital beim Studienberater eingereicht
- Bei einem Bericht in Papierform keine losen Seite abgeben(einfache Heftung genügt!)