Bachelorprüfung
Das Bachelorstudium Materialwissenschaft und Werkstofftechnik schließt nicht mit einer einzelnen großen Bachelorprüfung ab. Stattdessen fließen die Noten aller Prüfungen, die laut FPO im Verlauf des Studiums geschrieben werden müssen, in die Endnote ein.
ACHTUNG: Für alle Prüfungen müssen Sie sich im Online-Portal mein campus selbst anmelden!
Jede nicht bestandene Bachelorprüfung, mit Ausnahme der GOP und der Bachelorarbeit, kann zweimal wiederholt werden.
Die Wiederholungsprüfung muss zum nächsten Termin abgelegt werden. Die Studierenden werden zu diesem Termin automatisch angemeldet.
Wird dieser Termin versäumt, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Ausnahmen regelt § 28 der Allgemeinen Prüfungsordnung der Technischen Fakultät.
Regeltermin zum Ableisten der Bachelorprüfung ist das letzte Semester der Regelstudienzeit, also das 6. Semester. Der Regeltermin darf maximal um zwei Semester überschritten werden. Ansonsten gilt die Prüfung als abgelegt und endgültig nicht bestanden (siehe ABMPO/TechFak §7).
Die Notengebung ist in § 18 der Allgemeinen Prüfungsordnung geregelt.
Werden Gesamtnoten gebildet, etwa für die Bewertung der Grundlagen- und Orientierungsprüfung und der Bachelorprüfung, so gehen die einzelnen Module mit dem Gewicht der zugeordneten ECTS-Punkte ein.
Bei einer Gesamtnote wird nur eine Stelle nach dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.