Bachelorarbeit

Quelle: FAU, D. Hartfiel

Gemäß §40 der Fachprüfungsordnung Materialwissenschaft und Werkstofftechnik (FPOMWT) wird empfohlen, die Bachelorarbeit im sechsten Semester anzufertigen. Um zur Bachelorarbeit zugelassen zu werden, wird laut der allgemeinen Prüfungsordnung (ABMPO/TechFak §27 Abs. 3) der Erwerb von mindestens 110 ECTS Punkten sowie ein erfolgreicher Abschluss der GOP vorausgesetzt.

Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, sich ein Bachelorarbeitsthema und einen Betreuer zu suchen. Für aktuelle Themen können die Schwarzen Bretter des Departments und die Webseiten der Lehrstühle zu Rate gezogen werden. Alternativ sind die Studierenden dazu aufgerufen, sich aktiv und initiativ selbst bei einem Hochschullehrer des Studiengangs um ein Thema zu bemühen.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 360 Stunden. Dementsprechend eng gefasst soll auch das Thema der Arbeit sein.

Für die Arbeit werden 12 ECTS vergeben. 0.5 weitere ECTS fallen auf den anschließenden Bachelorvortrag, in dem die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit vorgestellt werden. Dieser sollte ca. 30 Minuten dauern und endet mit einer Diskussionsrunde (§41 FPOMWT).